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Ungültige Klausel im Mietvertrag: Was sollte ich als Mieterin jetzt tun?

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Hunderttausende Mietverträge könnten nach Gerichtsurteilen ungültige Klauseln enthalten. Wer sein Geld zurückwill, sollte sich beraten lassen, sagt eine Expertin

Fast alle Menschen, die in Österreich zur Miete wohnen, dürften es kennen: Es flattert ein Schreiben ins Haus oder ins E-Mail-Postfach, das eine Mieterhöhung ankündigt. Möglich ist das, weil sogenannte Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen regeln, dass die Miete an die Inflation angepasst werden darf.


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Doch genau diese Klauseln könnten in hunderttausenden Mietverträgen in Österreich ungültig sein, das hat der Oberste Gerichtshof vor zwei Jahren entschieden – und am vergangenen Freitag hat der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung bestätigt. Mieterinnen und Mieter könnten demnach zu viel Miete bezahlt haben, und viele wollen dieses Geld nun zurück. Doch wie geht man am besten vor? Marisa Herzog-Perchtold, Wohnexpertin bei der SPÖ-nahen Mietervereinigung, gibt Antworten auf die drängendsten Fragen.

Frage: Wie erkenne ich, ob mein Mietvertrag betroffen ist?

Antwort: Die Klausel im Mietvertrag kann laut Konsumentenschutzgesetz ungültig sein, wenn sie nicht ausdrücklich festlegt, dass der Mietzins in den ersten zwei Monaten der Vertragslaufzeit nicht erhöht werden darf. Außerdem könnte man Ansprüche auf Rückzahlungen haben, wenn nur schwammig formuliert ist, an welchem Verbraucherpreisindex sich die Mietzinserhöhung orientiert, oder "wenn der genannte Index zu weit in der Vergangenheit liegt", sagt Herzog-Perchtold. Tritt einer dieser Fälle ein, kann die gesamte Klausel als unwirksam gelten.

Frage: Gilt für mein Mietverhältnis überhaupt das Konsumentenschutzgesetz?

Antwort: Ist der Vermieter oder die Vermieterin ein Unternehmen, ist das Konsumentenschutzgesetz anwendbar. Wird eine Wohnung von einer Privatperson vermietet, gilt es nicht. Dass das Konsumentenschutzgesetz auf Mietverhältnisse anwendbar sei, sei keine Neuigkeit, sagt Herzog-Perchtold. "Da hätte man als Vermieter draufkommen können."


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