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Holen sie sich ihren Mietzins zurück! 

Holen sie sich zurück was ihnen zusteht, Wir kümmern uns um ihr Recht!!

OGH-Urteil 2 Ob 36/23t schafft Klarheit – wir helfen Ihnen österreichweit
Backsteingebäude

Was bedeutet das OGH-Urteil 2 Ob 36/23t?

Der Oberste Gerichtshof hat am 28. März 2023 entschieden: Ein befristeter Mietvertrag rechtfertigt keinen überhöhten Mietzins. Vermieter müssen sich auch bei Befristungen an die gesetzlichen Richtwerte halten. Millionen Mieter:innen in Österreich könnten somit zu viel gezahlt haben – ohne es zu wissen.

Jetzt kostenlose Prüfung starten – Miete bis zu 3 Jahre rückwirkend zurückholen!

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Vielen Dank!

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