top of page

VSA - INSTITUT

Holen sie sich ihren Mietzins zurück!
Holen sie sich zurück was ihnen zusteht, Wir kümmern uns um ihr Recht!!
OGH-Urteil 2 Ob 36/23t schafft Klarheit – wir helfen Ihnen österreichweit

Was bedeutet das OGH-Urteil 2 Ob 36/23t?
Der Oberste Gerichtshof hat am 28. März 2023 entschieden: Ein befristeter Mietvertrag rechtfertigt keinen überhöhten Mietzins. Vermieter müssen sich auch bei Befristungen an die gesetzlichen Richtwerte halten. Millionen Mieter:innen in Österreich könnten somit zu viel gezahlt haben – ohne es zu wissen.
Jetzt kostenlose Prüfung starten – Miete bis zu 3 Jahre rückwirkend zurückholen!
bottom of page




