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Abgasskandal: OGH spricht Autokäufer über 25.000 Euro zu

VW könne sich bei Installation einer verbotenen Abschalteinrichtung nicht auf einen Rechtsirrtum berufen, entschied der OGH. Ein Autokäufer erhält gegen Rückgabe des Fahrzeugs einen Großteil des Kaufpreises zurück.



Und wieder gibt es eine richtungsweisende OGH-Entscheidung im Abgasskandal. 25.224,90 Euro wurden einem Autokäufer zugesprochen, der im Jahr 2016 einen VW Kombi Entry TDI EU6 erworben hatte. Das Auto ist mit dem Motor EA288 ausgestattet, einem Nachfolger des „Skandalmotors“ EA189. Gekauft hatte es der Kläger um 36.735,29 Euro. Jetzt kann er es zurückgeben, zahlt nur ein Nutzungsentgelt und erhält den Großteil des Kaufpreises retour.

Das könnte über den Einzelfall hinaus große Folgewirkungen haben. Denn es ging dabei um das sogenannte „Thermofenster“. Dabei wird außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs – im Anlassfall von 12 bis 39 Grad Celsius –die Abgasrückführung reduziert. Die Abgasreinigung funktioniert dann nur noch eingeschränkt und es kommt zu mehr Schadstoffausstoß. Und das ist kein VW-Spezifikum, Dieselfahrzeuge anderer Marken betrifft das ebenso.


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