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Nach EuGH-Urteil: Widerruf von Autokreditverträgen auch in Regensburg möglich!

Verbraucher, die einen Autokreditvertrag besitzen, der nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde, können nun ihr Auto zurückgeben und alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingraten zurückfordern. Unterstützung bei einem Widerruf von Autokreditverträgen bietet in Regensburg die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.

Urteil von oberster Stelle bestärkt die Rechte der Endverbraucher

Der EuGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge sein. Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt.





Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungs- oder Leasingraten und eine eventuell geleistete Anzahlung oder Leasingsonderzahlung von der Autobank oder Leasinggesellschaft unter Anrechnung eines teilweise zu leistenden geringen Wertersatzes erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit, kann unkompliziert aus dem Vertrag aussteigen und das Fahrzeug zurückgeben. Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten (gegebenenfalls abzüglich eines geringen Wertersatzes) zurück und ist nicht länger an seinen Vertrag gebunden – künftige Zahlungen muss er nicht mehr leisten. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens- oder Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.


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