top of page

Bekommen hunderttausende Mieterinnen und Mieter Geld zurück?





Nach mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen fürchtet sich die Immobilienbranche vor massiven Rückforderungen. Die Politik plant einen Eingriff bei Wertsicherungsklauseln

Nach mehreren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) herrscht in der Immobilienbranche große Verunsicherung – hunderttausende Mieterhöhungen könnten ungültig sein. Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Rechtsgrundlage für diese Urteile vergangene Woche als verfassungskonform bestätigt. Im schlimmsten Fall droht Vermietern nun, dass sie die Mieterhöhungen der vergangenen 30 Jahre zurückzahlen müssen. DER STANDARD gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen.

Frage: Warum könnten Mieterhöhungen unzulässig sein?

Antwort: Der OGH prüft in Konsumentenschutzverfahren streng, ob bestimmte Klauseln in Mietverträgen gültig sind. In den vergangenen Jahren ging es mehrfach um Wertsicherungsklauseln – also jene Vertragsklauseln, die festlegen, ob der Vermieter die Miete an die Inflation anpassen darf. Der Gerichtshof hob mehrere Klauseln als ungültig auf, die in der Praxis üblich und möglicherweise in hunderttausenden Mietvertragen so geregelt sind.

Frage: Welche Klauseln sind konkret betroffen?

Antwort: Betroffen sind zum Beispiel Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, in denen nicht klargestellt wurde, dass es in den ersten zwei Monaten der Vertragslaufzeit keine Mieterhöhung geben darf. Um diese Art der Klausel dreht sich auch die aktuelle Entscheidung des VfGH. Aufgehoben hat der OGH zudem Klauseln, in denen laut Höchstgericht unklar geregelt war, wie genau sich die Mieten am Verbraucherpreisindex (VPI) orientieren sollen.


Hier gehts lang zum Artikel ...... !

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
OGH 2 Ob 36/23t

OGH 2 Ob 36/23t (Volltext) 21.03.2023   Dokumentkopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin...

 
 
 

Comments


bottom of page