VfGH-Spruch lässt Wogen hochgehen!
- VSA - Institut Blog
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Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen zieht weite Kreise. Mieterinnen und Mieter könnten 30 Jahre zurückreichend die Mieterhöhung einfordern. Die Branche geht von bis zu 800.000 betroffenen Wohnungen aus. Die Regierung sucht nach einer Lösung, doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass nicht alle zufrieden sein werden.

Mieterhöhungen sind unzulässig, wenn im Vertrag nicht extra darauf hingewiesen wird, dass „die Miete innerhalb der ersten beiden Monate nach Vertragsabschluss nicht erhöht wird“. So hat es jüngst das Höchstgericht entschieden.
Für viele Mieterinnen und Mieter bedeutet das Urteil, dass sie Geld zurückfordern können, und zwar über Jahrzehnte zurückreichend – wenn es eine ungültige Klausel im Mietvertrag gibt, die eine Mieterhöhung im Zuge der Teuerung vorsehen würde. Jeder Fall aber müsste einzeln gerichtlich beurteilt werden, es gibt keine Automatik.
Für die Immobilienbranche war der VfGH-Entscheid wie ein Donnerschlag. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes betreffen gewerbliche Vermieter, nicht private. Die Branche schätzt, bis zu 800.000 Mietverträge könnten betroffen sein. Michael Pisecky, Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, sagte am Dienstag zum ORF, sowohl für Banken als auch für Eigentümer stelle das ein Problem dar. „Das ist vom Potenzial her die Möglichkeit, Österreich wirklich in eine Wirtschaftskrise zu bringen“, so Pisecky.
Offene Fragen
Der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) kritisierte, dass die Gesetzeslage nicht schon vor zwei Jahren von der ÖVP-Grünen-Regierung repariert wurde. Die wirtschaftlichen Auswirkungen bei einem „Worst-Case-Szenario“ seien „mehr als bedrohlich“, warnte der Branchenverband. Die Mietzinse würden dauerhaft eingefroren, die Erträge stark geschmälert. Dadurch müssten auch die Immobilienbewertungen in den Bilanzen von institutionellen Investoren wie etwa Banken und Versicherungen abgewertet werden. Auch für thermische Sanierungen und Dekarbonisierungsmaßnahmen fehle das nötige Kapital.
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